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Ist Ihr Altan, Ihre Terrasse oder Ihr Balkon sicher?

Wenn Sie eine Galerie, eine Terrasse oder einen Balkon mit einem dazugehörigen Geländer haben, gibt es diesbezüglich eine Reihe von Standards und Regeln, die von der Behörde für Wohnungswesen, Bau und Planung für Geländerkonstruktionen in Bezug auf Sicherheit festgelegt wurden. Bei einer Fallhöhe von über 3 Metern muss das Geländer eine Höhe von mindestens 1,1 Metern haben und mehrere Regeln befolgen. Geländer in Räumen, in denen sich Kinder aufhalten können, müssen so gestaltet sein, dass sich die Kinder beim Klettern oder Krabbeln nicht verletzen können:

  • Geländer auf Balkonen, Galerien, Treppen und in Treppenhäusern sollten bis zu einer Höhe von 0,8 Metern so ausgelegt sein, dass sie nicht bestiegen werden können.
  • Vertikale Öffnungen sollten nicht breiter als 100 mm sein.
  • Die freie Abmessung zwischen der Unterkante des Balkongeländers und dem Balkonboden sollte 50 mm nicht überschreiten.
  • Horizontale Öffnungen über der Balkonfront sollten so gestaltet sein, dass Kinder nicht mit dem Kopf stecken bleiben können.

Öffnungen in der Grösse von 110–230 mm sollten vermieden werden. Lesen Sie mehr im Dokument der Behörde für Wohnungswesen, Bau und Planung über kindersicheres Bauen.